Fast 25 Milliarden Euro Überbrückungshilfe

Liebe Kulturinteressierte,
die Bundesregierung stellt weitere Zuschüsse bereit, die das wirtschaftliche Überleben von kleinen und mittelständischen Unternnehmen, gemeinnützigen Organisationen sowie Solo-Selbständigen sichern sollen.
Außerdem informieren wir Sie darüber, warum Sie die Wortmarke "Webinar" nicht mehr verwenden dürfen.
In diesem Newsletter finden Sie folgenden Themen:
> Überbrückungshilfe der Bundesregierung
> Wortmarke "Webinar" markenrechtliche geschützt
Wir informieren Sie auch weiterhin über aktuelle Entwicklungen.
Ihre LKJ Niedersachsen e.V.
ÜBERBRÜCKSHILFE DER BUNDESREGIERUNG
Unternehmen und Organisationen aller Branchen sowie Solo-Selbständige und Freiberufler*innen, die ihren Betrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können weitere Liquiditätshilfen erhalten. Die Mittel müssen nicht zurückgezahlt werden.
Die Beantragung erfolgt ausschließlich über Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen und vereidigte Buchprüfer*innen. Nach erfolgreicher Registrierung stellen diese bis zum 31. August 2020 online einen Antrag.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesregierung
WORTMARKE "WEBINAR" MARKENRECHTLICH GESCHÜTZT

Viele ersetzen das lange Wort "Online-Veranstaltung" oder "Online-Seminar" durch das moderne Kofferwort "Webinar". Dieser Begriff ist jedoch markenrechtlich geschützt. Hierzu existiert auch ein Eintrag beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)
Wir empfehlen Ihnen daher, auf den Gebrauch dieses Begriffs gänzlich zu verzichten, da sonst unter Umständen hohe Abmahnungskosten anfallen können.