Hilfen für Kulturschaffende und Einrichtungen

Liebe Kulturschaffende,
die aktuelle Situation stellt uns alle vor ganz besondere Herausforderungen.
Durch die Schließung von Kultureinrichtungen, Schulen und anderen Einrichtungen des öffentlichen Lebens können geplante Projekte, Veranstaltungen, Kurse und vieles mehr nicht mehr stattfinden. Wir verstehen und unterstützen die Maßnahmen, damit die Ausbreitung des Virus verlangsamt werden kann!
Gleichzeitig entstehen durch diese Situation erhebliche Einnahmeeinbußen für Kultureinrichtungen. Freie Kulturschaffende wie pädagogische Mitarbeiter*innen sind von Honorarausfällen betroffen und dadurch existentiell bedroht. Viele Fragen sind noch ungeklärt, unter anderem auch, was mit Projekt-Fördermitteln passiert, wenn diese nicht wie geplant verwendet werden können.
Im Zusammenhang mit der Corona-Krise informieren wir Sie in diesem Newsletter über:
> Aktivitäten der Landes- und Bundeskulturverbände
> Fördermittel
> Verdienstausfall
> Kurzarbeitergeld
> Weiterführende Links und Hotlines
Wir halten Sie auch künftig auf dem Laufenden über die aktuellen Entwicklungen.
Ihre LKJ Niedersachsen e.V.
AKTIVITÄTEN DER LANDES- UND BUNDESKULTURVERBÄNDE
FORDERUNG FINANZIELLER UNTERSTÜTZUNG
Die Kulturminister*innen und -senator*innen der Länder unterstützen den Vorschlag des Deutschen Kulturrats e.V. zur Einrichtung eines Nothilfefonds. Auch die Bundesregierung will > zusätzliche Mittel zur Nothilfe für die Kulturbranche bereitstellen. Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es keine offiziellen Informationen, ab wann diese Nothilfefonds eingerichtet sind.
Auf Landesebene hat sich der Arbeitskreis niedersächsischer Kulturverbände (akku), in dem auch die LKJ Niedersachsen aktiv ist, mit einem gemeinsamen > Brandbrief an den niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil, an Minister Björn Thümler (Ministerium für Wissenschaft und Kultur) und an die Fraktionen des niedersächsischen Landtags gewandt.
FÖRDERMITTEL
Erhalten Sie aktuell öffentliche Fördermittel für ein Projekt, das nun verschoben werden muss bzw. nicht stattfinden kann, dann wenden Sie sich bitte an den Förderer.
In den von uns geförderten Projekten SCHULE:KULTUR! und KUBISCH bemühen wir uns um eine schnelle Klärung mit den zuständigen Ministerien und der Stiftung, ob zugesagte Mittel in die Zukunft übertragen werden können, sofern das Vorhaben verschoben werden soll.
VERDIENSTAUSFALL
SOFORTMASSNAHMEN BEI EINKOMMENAUSFÄLLEN DURCH VERANSTALTUNGSABSAGEN ETC.
In Anlehnung an die > Handreichung für die Unterstützung selbständiger und freier Kulturschaffender von verdi empfehlen wir folgendes Vorgehen:
1. Ausfalldokumentierung
2. Änderungsmitteilung an die Künstlersozialkasse (KSK)
VERDIENSTAUSFALL BEI ANGEORDNETER QUARANTÄNE
Zum Verfahren informiert das > Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Es gilt Folgendes:
Um eine weitere Ausbreitung des auch in Niedersachsen festgestellten Coronavirus zu verhindern,
können die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte, die für den Betriebssitz des Arbeitgebers bzw. für den Wohnort bei Selbständigen zuständig sind, Personen vorsorglich unter Quarantäne
(Absonderung) stellen.
Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen sowie Selbstständige können dadurch einen Verdienstausfall erleiden.In Niedersachen entschädigt dann auch der zuständige Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes.
Wichtig: Die Quarantäne muss durch die zuständige Behörde angeordnet worden sein. Kein Anspruch
besteht bei Arbeitsunfähigkeit, Urlaub und vorübergehender Verhinderung nach § 616 BGB.
Für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen gilt:
Die/der Arbeitgeber*in geht für unter Quarantäne gestellte Arbeitnehmer*innen im Rahmen der Entgeltfortzahlung für maximal sechs Wochen in Vorleistung. Die ausgezahlten Beträge werden den Arbeitgeber*innen auf Antrag von der für die Anordnung der Quarantäne zuständigen Behörde ersetzt (und diesen dann vom Landesamt erstattet).
Ab der siebten Woche wird die Entschädigung direkt an die Betroffenen gezahlt. Die Entschädigung entspricht der Höhe des gesetzlichen Krankengeldes.
Für Selbstständige gilt:
Sie stellen den Antrag direkt beim zuständigen Landkreis oder der kreisfreien Stadt (Gesundheitsamt,
Ordnungsamt). Anträge auf Entschädigung müssen schriftlich innerhalb von drei Monaten nach Ende der
Quarantäne bei der vorstehend genannten zuständigen Behörden gestellt werden.
Anfragen können Betroffene an das zuständige Gesundheitsamt richten.
Weitere Informationen zur Quarantäne:
> Niedersächsisches Landesgesundheitsamt (Hohe Serverbelastung)
KURZARBEITERGELD
Wenn 10 Prozent der Beschäftigten eines Betriebs von Arbeitsausfall betroffen sind, können Sie Kurzarbeit beantragen. Das Gesetz „zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld“ gilt rückwirkend ab 1.3.2020 und bis zum 31.12.2021.
Beim Kurzarbeitergeld übernimmt die Bundesagentur für Arbeit 60-67 Prozent des ausgefallenen Nettolohns und erstattet der*m Arbeitgeber*in die Sozialbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden. Für geringfügig Beschäftigte gilt diese Regelung nicht.
> Zur Bundesagentur für Arbeit
> Fragen und Antworten zur Kurzarbeit und Qualifizierung
Unternehmerhotline der Bundesagentur für Arbeit:
Telefon: 0800 45555 20
WEITERFÜHRENDE LINKS UND HOTLINES
INFEKTIONSSCHUTZ UND FINANZHILFEN
> KfW-Corona-Hilfe für Selbständige und Freiberufler
> BzgA informiert über den Infektionsschutz
> Informationen und Unterstützung des BMWi
HOTLINES
Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) für wirtschaftsbezogene Fragen:
Telefon: 030 18615 1515
Mo– Fr 9:00 bis 17:00 Uhr
Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums (Quarantänemaßnahmen, Umgang mit Verdachtsfällen etc.)
Telefon: 030 346465100
Mo – Do 8:00 bis 18:00 Uhr
Fr 8:00 bis 12:00 Uhr
DEUTSCHER KULTURRAT STARTET CORONA-NEWSLETTER
Als Service für alle betroffenen Künstler*innen, kulturwirtschaftlichen Unternehmen, öffentlichen und privaten Kultureinrichtungen, aber auch für interessierte Politiker*innen und Journalist*innen fasst der > Deutsche Kulturrat ab sofort mehrmals in der Woche die aktuellen Ereignisse, Positionen, Handreichungen, Maßnahmen und weiteres in einem neuen Newsletter zusammen.
Den „Corona versus Kultur“-Newsletter erhalten alle Abonnent*innen des regulären Newsletters des Deutschen Kulturrats. Auf der Startseite des Deutschern Kulturrats findet sich die > Anmeldemöglichkeit